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   VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468, AN 3 E 20.02521   

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VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468, AN 3 E 20.02521 (https://dejure.org/2020,38979)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468, AN 3 E 20.02521 (https://dejure.org/2020,38979)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. November 2020 - AN 3 S 20.02468, AN 3 E 20.02521 (https://dejure.org/2020,38979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BayVwZVG Art. 21a, Art. 31, Art. 36, Art. 37, Art. 38; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 5
    Zwangsgeld wegen Nichterfüllung einer bestandskräftigen bauaufsichtsrechtlichen Beseitigungsanordnung trotz Erkrankung

  • rewis.io

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Beseitigungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 10 CS 08.2566

    Wesentlicher finanzieller Nachteil als Anordnungsgrund (hier verneint); Keine

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
    Der inmitten stehende Antrag des nicht anwaltlich vertretenen Antragstellers ist bei wohlwollender Auslegung gemäß § 88 VwGO als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die verfügte Zwangsgeldandrohung nach § 80 Abs. 5 VwGO sowie im Hinblick auf die Fälligkeitsmitteilung, welche aufgrund ihrer lediglich deklaratorischen Wirkung keinen Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG darstellt und im Wege einer Feststellungsklage angreifbar ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris; BayVGH, B.v. 12.1.2009 - 10 CS 08.2566 - juris), als Antrag gemäß § 123 VwGO zu verstehen.

    Vielmehr wäre hierfür eine erhebliche Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Lage erforderlich (vgl. etwa VG München, B.v. 7.10.2016 - M 8 E 16.4224 - juris; BayVGH, B.v. 12.1.2009 - 10 CS 08.2566 - juris).

  • VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
    Der inmitten stehende Antrag des nicht anwaltlich vertretenen Antragstellers ist bei wohlwollender Auslegung gemäß § 88 VwGO als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die verfügte Zwangsgeldandrohung nach § 80 Abs. 5 VwGO sowie im Hinblick auf die Fälligkeitsmitteilung, welche aufgrund ihrer lediglich deklaratorischen Wirkung keinen Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG darstellt und im Wege einer Feststellungsklage angreifbar ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris; BayVGH, B.v. 12.1.2009 - 10 CS 08.2566 - juris), als Antrag gemäß § 123 VwGO zu verstehen.
  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
    Im Falle offener Erfolgsaussichten nach summarischer Prüfung ist eine reine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BayVGH B.v. 26.7.2011 - 14 CS 11.535 - juris).
  • VGH Bayern, 16.10.2014 - 2 ZB 13.2466

    Zwangsgeld; Androhung; Fälligkeitsmitteilung; Beweiswürdigung; Vermietung

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
    Einwendungen zur materiellen Rechtslage als Vorfrage der Fälligkeitsmitteilung sind demgegenüber wegen der Unanfechtbarkeit der Grundverfügung ausgeschlossen (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2014 - 2 ZB 13.2466 - juris).
  • VG München, 07.10.2016 - M 8 E 16.4224

    Vorliegen eines Wettbüros

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
    Vielmehr wäre hierfür eine erhebliche Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Lage erforderlich (vgl. etwa VG München, B.v. 7.10.2016 - M 8 E 16.4224 - juris; BayVGH, B.v. 12.1.2009 - 10 CS 08.2566 - juris).
  • VG München, 30.07.2012 - M 8 S 12.2610

    Zwangsgeld; Fälligkeitsmitteilung; erneute Zwangsgeldandrohung; unbillige Härte

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
    Selbst wenn also die vom Antragsteller vorgetragenen Erkrankungen dazu führen, dass er selbst nicht mehr zu den notwendigen Abbrucharbeiten in der Lage ist, hat dies auf den Bestand und die Wirksamkeit der bestandskräftigen Beseitigungsanordnung keinen Einfluss (vgl. hierzu VG München, B.v. 30.7.2012 - M 8 S 12.2610 - juris).
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