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VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468, AN 3 E 20.02521 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
BayVwZVG Art. 21a, Art. 31, Art. 36, Art. 37, Art. 38; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 5
Zwangsgeld wegen Nichterfüllung einer bestandskräftigen bauaufsichtsrechtlichen Beseitigungsanordnung trotz Erkrankung - rewis.io
Vollstreckung einer bestandskräftigen Beseitigungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 12.01.2009 - 10 CS 08.2566
Wesentlicher finanzieller Nachteil als Anordnungsgrund (hier verneint); Keine …
Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
Der inmitten stehende Antrag des nicht anwaltlich vertretenen Antragstellers ist bei wohlwollender Auslegung gemäß § 88 VwGO als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die verfügte Zwangsgeldandrohung nach § 80 Abs. 5 VwGO sowie im Hinblick auf die Fälligkeitsmitteilung, welche aufgrund ihrer lediglich deklaratorischen Wirkung keinen Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG darstellt und im Wege einer Feststellungsklage angreifbar ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris; BayVGH, B.v. 12.1.2009 - 10 CS 08.2566 - juris), als Antrag gemäß § 123 VwGO zu verstehen.Vielmehr wäre hierfür eine erhebliche Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Lage erforderlich (vgl. etwa VG München, B.v. 7.10.2016 - M 8 E 16.4224 - juris; BayVGH, B.v. 12.1.2009 - 10 CS 08.2566 - juris).
- VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
Der inmitten stehende Antrag des nicht anwaltlich vertretenen Antragstellers ist bei wohlwollender Auslegung gemäß § 88 VwGO als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die verfügte Zwangsgeldandrohung nach § 80 Abs. 5 VwGO sowie im Hinblick auf die Fälligkeitsmitteilung, welche aufgrund ihrer lediglich deklaratorischen Wirkung keinen Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG darstellt und im Wege einer Feststellungsklage angreifbar ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris; BayVGH, B.v. 12.1.2009 - 10 CS 08.2566 - juris), als Antrag gemäß § 123 VwGO zu verstehen. - VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
Im Falle offener Erfolgsaussichten nach summarischer Prüfung ist eine reine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BayVGH B.v. 26.7.2011 - 14 CS 11.535 - juris).
- VGH Bayern, 16.10.2014 - 2 ZB 13.2466
Zwangsgeld; Androhung; Fälligkeitsmitteilung; Beweiswürdigung; Vermietung
Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
Einwendungen zur materiellen Rechtslage als Vorfrage der Fälligkeitsmitteilung sind demgegenüber wegen der Unanfechtbarkeit der Grundverfügung ausgeschlossen (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2014 - 2 ZB 13.2466 - juris). - VG München, 07.10.2016 - M 8 E 16.4224
Vorliegen eines Wettbüros
Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
Vielmehr wäre hierfür eine erhebliche Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Lage erforderlich (vgl. etwa VG München, B.v. 7.10.2016 - M 8 E 16.4224 - juris; BayVGH, B.v. 12.1.2009 - 10 CS 08.2566 - juris). - VG München, 30.07.2012 - M 8 S 12.2610
Zwangsgeld; Fälligkeitsmitteilung; erneute Zwangsgeldandrohung; unbillige Härte
Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2020 - AN 3 S 20.02468
Selbst wenn also die vom Antragsteller vorgetragenen Erkrankungen dazu führen, dass er selbst nicht mehr zu den notwendigen Abbrucharbeiten in der Lage ist, hat dies auf den Bestand und die Wirksamkeit der bestandskräftigen Beseitigungsanordnung keinen Einfluss (vgl. hierzu VG München, B.v. 30.7.2012 - M 8 S 12.2610 - juris).